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Berufskraftfahrer Prüfung

Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation bei der IHK

Damit Sie Fahrten, die im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geregelt sind und nicht den Ausnahmen unterliegen, durchführen können, müssen Sie die Berufskraftfahrer Prüfung bei der IHK erfolgreich bestehen.

Nach den Weiterbildungen laut BKrFQG ist keine Prüfung zu absolvieren.

Grundsätzlich sind 3 "Prüfungsarten" zu unterscheiden.

Prüfungsarten

Regelprüfung

Die Berufskraftfahrer Prüfung Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation müssen alle Fahrer, die dem BKrFQG unterliegen, ablegen, die keine der folgenden Nachweise erbringen können:

  • Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
  • Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
  • Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Grundqualifikation im Güterkraftverkehr
  • Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Grundqualifikation im Personenverkehr

Prüfung für Quereinsteiger

Die Berufskraftfahrer Prüfung Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger können alle Fahrer, die dem BKrFQG unterliegen, ablegen, die einen der folgenden Nachweise erbringen können:

  • Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
  • Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr wird nicht anerkannt)

Prüfung für Umsteiger

Die Berufskraftfahrer Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger können alle Fahrer, die dem BKrFQG unterliegen, ablegen, die einen der folgenden Nachweise erbringen können:

  • Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr
  • Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur IHK Berufskraftfahrer Prüfung hat schriftlich bei der zuständigen IHK zu erfolgen. Die Einladung zur IHK Berufskraftfahrer Prüfung erhalten Sie in der Regel 3 Wochen vor Prüfungsbeginn. Mit Erhalt dieser Einladung ist die Anmeldung verbindlich. Sollten Sie den Termin zur Prüfung nicht wahrnehmen können, informieren Sie die IHK. Können Sie die Prüfung aus wichtigem Grund nicht antreten, fallen keine Gebühren an. Bei anderen Gründen werden ermäßigte Gebühren fällig.

Inhalte der IHK Berufskraftfahrer Prüfung

Die Inhalte der IHK Berufskraftfahrer Prüfung unterscheiden sich bei der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation.

Grundqualifikation

Die Prüfung der Grundqualifikation ist aufgeteilt in einen theoretischen und praktischen Teil. Die schriftliche, theoretische Prüfung ist in drei gleiche Teile unterteilt:

  • Offene Prüfungsfragen, hier müssen Fragen frei beantwortet werden
  • Prüfungsfragen zum Ankreuzen, hier müssen die richtigen Antworten aus mehreren Optionen angekreuzt werden
  • Erklärungen von Praxissituationen

Themen der IHK Berufskraftfahrer Prüfung

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Detailliertere Informationen finden Sie hier:

Die praktische Prüfungsteil ist in drei Teilen unterteilt:

  • Fahrprüfung: Hier werden die Fahrfähigkeiten des Prüflings bewertet. Die Prüfung findet innerhalb, außerhalb von Ortschaften statt, auf Autobahnen und Schnellstraßen.
  • Kritische Situationen: Hier wird geprüft, wie sich der Teilnehmer in kritischen Situationen (z.B unterschiedliche Fahrbahnzustände, Tag- und Nachtfahrten). Die Prüfung findet auf einem geeigneten Gelände oder einem Simulator statt
  • Praktischer Prüfungsteil:
    Hier werden die praktischen Fähigkeiten folgender Themen bewertet:

    Lkw-Führerscheinklassen

    • Ladungssicherung
    • Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
    • Gesundheitsschäden vorzubeugen
    • Verhalten in Notfällen

    Bus-Führerscheinklassen

    • Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
    • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
    • Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
    • Gesundheitsschäden vorzubeugen
    • Verhalten in Notfällen

Beschleunigte Grundqualifikation

Die Prüfung der Beschleunigten Grundqualifikation besteht nur aus einem theoretischen Teil Der praktische Teil entfällt. Die schriftliche, theoretische Prüfung ist in zwei gleiche Teile unterteilt:

  • Offene Prüfungsfragen, hier müssen Fragen frei beantwortet werden
  • Prüfungsfragen zum Ankreuzen, hier müssen die richtigen Antworten aus mehreren Optionen angekreuzt werden

Es werden die selben Themen, wie bei der Prüfung zur Grundqualifikation abgefragt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

Je nach Prüfungsart (Regelprüfung, Prüfung für Umsteiger, Prüfung für Quereinsteiger) gibt es verschiedenen Voraussetzungen um bei der IHK Prüfung zum Berufskraftfahrer zugelassen zu werden. Welche das sind, können Sie folgenden Tabellen entnehmen.

Grundqualifikation
Voraussetzungen
Regelprüfung
Voraussetzungen
Prüfung für Quereinsteiger
Voraussetzungen
Prüfung für Umsteiger
Güterkraftverkehr Keine Voraussetzungen Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr Gültiger Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
Wenn Führerschein genannter Klassen nach dem 10.09.08 erworben wurde, zusätzlich Nachweis über eine bestandene Prüfung Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß BKrFQG
Personenverkehr Keine Voraussetzungen Original des Fachkundenachweises Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus) Gültiger Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE
Wenn Führerschein genannter Klassen nach dem 10.09.09 erworben wurde, zusätzlich Nachweis über eine bestandene Prüfung Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG


Beschleunigte Grundqualifikation
Voraussetzungen
Regelprüfung
Voraussetzungen
Prüfung für Quereinsteiger
Voraussetzungen
Prüfung für Umsteiger
Güterkraftverkehr Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw” Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Quereinsteiger” Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Umsteiger”
Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr Wenn Fahrerlaubniserwerb vor dem 10.09.2008, der gültige Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
Wenn Fahrerlaubniserwerb nach dem 10.09.2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß BKrFQG
Personenverkehr Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Omnibus” Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Omnibus - Quereinsteiger” Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Omnibus - Umsteiger”
Original des Fachkundenachweises Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus) Wenn Fahrerlaubniserwerb vor dem 10.09.2009, der gültige Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE
Wenn Fahrerlaubniserwerb nach dem 10.09.2009 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG

Bestehen der Berufskraftfahrer Prüfung

Bestehen der Grundqualifikation

Die Prüfung zur Grundqualifikation ist bestanden, wenn:

  • mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl in der theoretischen Prüfung erreicht wird und
  • mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl in der praktischen Prüfung erreicht wird
    • dabei müssen mindestens 20% in jedem Teil der Prüfung erreicht werden

Bestehen der Beschleunigten Grundqualifikation

Die Prüfung zur Beschleunigten Grundqualifikation ist bestanden, wenn:

  • mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl der theoretischen Prüfung erreicht wird

Nicht bestandene Prüfungen

Nicht bestandene Prüfungen dürfen wiederholt werden.

Dauer der Prüfungen

Die Dauer der einzelnen Prüfungen ist unterschiedlich. Die Zeiten der jeweiligen Prüfung finden Sie in folgenden Tabellen:

Dauer der Prüfungen der Grundqualifikation

Grundqualifikation
Prüfungsart Dauer
Regelprüfung
Dauer
Quereinsteiger
Dauer
Umsteiger
Theoretische Prüfung 240 min 170 min 110 min
Fahrprüfung 120 min 120 min 60 min
Praktischer Prüfungsteil 30 min 30 min 30 min
Kritische Situationen max. 60 min max. 60 min max. 30 min
Gesamtdauer
Theorie 240 min 170 min 110 min
Praxis 210 min 210 min 120 min
Insgesamt 450 min 380 min 230 min

Dauer der Prüfungen der Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation
Prüfungsart Dauer
Regelprüfung
Dauer
Quereinsteiger
Dauer
Umsteiger
Theoretische Prüfung 90 min 60 min 45 min
Gesamtdauer
Theorie 90 min 60 min 45 min
Praxis 0 min 0 min 0 min
Insgesamt 90 min 60 min 45 min

Prüfungsgebühren

Eine Übersicht über die Prüfungsgebühren, finden Sie hier: BKrFQG Kosten

Mindestalter zur Prüfungszulassung

Eine Übersicht zum erforderlichen Mindestalter der jeweiligen Prüfung, finden Sie hier: Mindesalter

Berufskraftfahrer Prüfungsfragen

Es gibt eine Vielzahl an Berufskraftfahrer Prüfungsfragen. Hier ein paar Beispiele (Quelle: Handelskammer Hamburg):

  • Wo befindet sich der sogenannte „elastische Bereich“ eines Kraftfahrzeugmotors?
  • Die Anzeige des Drehzahlmessers wandert aus dem grünen Bereich in den roten. Was muss der Fahrer eines Kraftfahrzeuges jetzt machen?
  • Wodurch lässt sich Kraftstoff einsparen?
  • Nennen Sie vier Gesichtspunkte für eine verkehrssichere Beladung.
  • In welchem Zeitraum gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 StVO?
  • Für welche Beförderung ist die EU-Lizenz erforderlich?
  • Unter welcher Bedingung ist der Reifenverschleiß am größten?
  • Für welche Beförderungen muss die CEMT-Genehmigung eingesetzt werden?
  • Nennen Sie die Faustformel für den Anhalteweg.
  • Was ist unter Huckepackverfahren zu verstehen?
  • Nennen Sie zwei Beispiele für defensives Fahren im Straßenverkehr.
  • Nach Beendigung einer Fahrt ist in Ihrem KOM eine Fundsache zurückgeblieben. Wie haben Sie diese zu behandeln?
  • Ist den Fahrern im Linienverkehr während der Beförderung von Fahrgästen die Benutzung eines Radios gestattet?
  • Welchen Einfluss hat die Lage des Schwerpunktes auf das Fahrverhalten eines Kraftfahrzeuges?
  • Was versteht man unter einem „toten Winkel“?
  • Welchen Zwecken dienen Busspuren? Nennen Sie zwei Kriterien.
  • Wie lange darf ein Kraftfahrer, der den EU-Sozialvorschriften unterliegt, ein Fahrzeug ohne Fahrtunterbrechung höchstens lenken?
  • Wie viele Verbandkästen müssen mindestens in einem KOM mit 48 Fahrgastplätzen mitgeführt werden?
  • Nennen Sie fünf Pflichten, die Sie als Fahrer nach der Straßenverkehrsordnung als Unfallbeteiligter zu beachten haben.
  • Ist es sinnvoll, ein Nutzfahrzeug regelmäßig warten zu lassen?

Musterprüfungen zur Grundqualifikation und zur beschleunigten Grundqualifikation für den Güterverkehr und den Personenverkehr finden Sie hier.

Graphische Darstellung BKrFQG Prüfung

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